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Linde AG
Geschäftsbereich Linde Gas
Marketing Services & Communications
Seitnerstr. 70
82049 Pullach
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Fax:018 03.850 00-1*
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Entsorgung - CO2-Tanks - Entleerung Kundentanks

Zur Prüfung oder beim Abbau von Speicheranlagen/ Tanks muß in der Regel der Restinhalt von CO2 entsorgt werden.

Linde Gas ist im CO2-Bereich der einzige Gasehersteller, welcher zur Entleerung von CO2-Tanks ein spezielles Fahrzeug einsetzt.

Das Produkt wird aus den Kundentanks entnommen und in einen Standby-Tank in Bad Driburg abgetankt. Die Neubefüllung des Kundentanks wird durch ein anderes, separates Lieferfahrzeug durchgeführt. Regelmäßige Anfragen erhalten wir von Firmen aus dem Feuerlöschbereich wie beispielsweise die Firma Minimax und dem Bereich des Tankbaus wie z.B. die Firma Abersfelder.

Druckgasbehälter ("Gasflaschen") sind in der Regel äußerst sichere und zuverlässige Aufbewahrungs- und Transportgefäße für verdichtete oder unter Druck verflüssigte Gase, wenn sie (ver-)ordnungsgemäß behandelt, gepflegt und geprüft werden.
Ist dies jedoch nicht der Fall, z.B. wenn sie lange in korrosiver Umgebung gelagert, im Erdreich verschüttet waren oder durch Brand geschädigt wurden, so können sie zu einer ernsthaften Gefahr für Menschen, Umwelt und Wirtschaftsgüter werden. Es ist dann notwendig, die Gase und Behälter in einer sicheren, technisch sachgerechten und dabei umweltverträglichen Weise zu entsorgen.

Wegen der ganz speziellen Eigenschaften von Druckgasen und Behältern sind hier normale Sondermüll-Entsorgungsbetriebe in der Regel überfordert.

Linde hat seine langjährigen gasetechnischen Erfahrungen genutzt, um in Deutschland eine sowohl ökologisch einwandfreie als auch gesetzeskonforme Entsorgung von Gasen in Druckgasbehältern zu verwirklichen. Dazu wurde in Unterschleißheim bei München ein zentrales Entsorgungstechnikum errichtet, in dem alle für eine fachgerechte Entsorgung von Gasen notwendigen Anlagen, eine aufwendige Sicherheitsinfrastruktur und erfahrenes, speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen.

Linde besitzt alle im Rahmen der gegenwärtigen Vorschriftenlage notwendigen Bescheinigungen und Genehmigungen:

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Restgas-Entsorgungsanlage nach BImschG Sammel- und Transportgenehmigung gemäß § 49, Abs.1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Sammelentsorgungsnachweis ADR-Bescheinigung zur Beförderung gefährlicher Güter.


Neben den gesetzmäßigen Voraussetzungen bietet Linde folgende Dienstleistungen im Rahmen umweltgerechter Entsorgung und Recycling an:

Behebung akuter Notfälle (z.B. stark korrodierte, undichte oder brandgeschädigte Flaschen, defekte Ventile usw.)

Dafür bietet Linde eine Vor-Ort Beratung durch Gasespezialisten, verteilte Stationierung von druckfesten Bergungsbehältern für Gasflaschen und eine mobile Eingreiftruppe mit umfangreicher technischer Ausstattung an.

Identifizierung des Inhaltes, welche sich bei stark korrodierten Flaschen und gleichzeitig unsicheren oder defekten Ventilen schwierig gestalten kann.

Die Identifizierung ist für jede weitere Bearbeitung absolute Voraussetzung, z.B. bei gesetzeskonformen Transport (Zulassung des Bergungsbehälters / Vorliegen der speziellen Transportgenehmigung / Ausrüstung des Entsorgungsfahrzeugs). Entscheidung der Anbohrbarkeit bei defektem Ventil oder Prüfung, ob das vorliegende Gas in der Linde-Genehmigung der Restgasentsorgungsanlage enthalten ist.

Linde-Spezialisten sind in der Lage, aus scheinbar unwichtigen Details, z.B. Ventilgewinde, Farbresten, Prägungsfragmenten, Korrosionsprodukten am Ventil und notfalls mittels metalldurchdringender Meßverfahren den Inhalt von Gasflaschen zu identifizieren, ohne das möglicherweise defekte Ventil zu betätigen.

Beratung des Abfallerzeugers, Übernahme der Druckgasbehälter

Linde ist Kraft Genehmigung zur Übernahme von Abfällen berechtigt. Wenn ein Erzeuger Abfallmengen einer Art (gemäß Abfallschlüssel) von weniger als 15 t pro Jahr zu entsorgen hat, sammelt Linde unter Verwendung des Sammelentsorgungsnachweises. Liegt die Abfallmenge über der o.g. Mengenschwelle, berät Linde den Kunden auf Wunsch bei der Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises.

Transport der Behälter zur Entsorgungsanlage in Unterschleißheim

Die zuständigen Linde-Mitarbeiter sind gemäß ADR zum Transport von gefährlichen Gütern berechtigt. Außerdem liegt Linde eine allgemeine Transport- und Sammelgenehmigung gemäß § 41, Abs.1 KrW-/AbfG vor. Gerade die Transportabwicklung bietet einige Varianten. Was im Rahmen der gültigen Regelungen erlaubt und im Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten ist, wissen unsere Spezialisten.

Öffnen der Flasche bei defektem Ventil und kontrollierte Gasentnahme

Linde verfügt über eine Reihe von Verfahren, Druckgasbehälter mit defekten Ventilen kontrolliert zu entleeren, d.h. der Gasinhalt wird nicht unkontrolliert freigesetzt. Zuverlässig und rationell ist das Anbohren mit gasdichtem Bohrwerkzeug.

Recycling oder chemische Umwandlung des Gases in einen wiederverwendbaren, emittierbaren oder deponiefähigen Zustand.

Gemäß den Vorschriften des KrW-/AbfG zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen handelt Linde nach folgender Rangordnung:

Sammeln, Aufarbeitung und Wiederverwertung von Reingasen, katalytische Zersetzung von Stickoxiden in Sauerstoff und Stickstoff offene Verbrennung, wenn ausschließlich Abgase entstehen, die Bestandteile der natürlichen Atmosphäre sind, Verbrennung in geschlossener Brennkammer mit anschließender Abgaswäsche, saure, alkalische oder alkalisch oxidative Gaswäsche mit Aufarbeitung der entstehenden Salzlösungen, Umsetzung an festen Adsorbentien.

Wiederverwertung des Flaschenmaterials durch Verschrotten

Nicht mehr gebrauchsfähige Behälter werden verschrottet und die Materialien danach in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt.

Vorgehensweise bei der Abwicklung

  • Information des zuständigen Linde Vertriebszentrums über Entsorgungsbedarf.
  • Kostenschätzung durch Linde Auftragserteilung
  • Ablage aller Dokumente über Verbleib der Abfälle

Wichtig bei einer solchen Aktion ist, dass alle zutreffenden Gesetze, Verordnungen und Auflagen, z.B. des Abfallrechts, des Transportrechts und Bundes-Immissionsschutzgesetzes, lückenlos eingehalten und die entsprechenden Abläufe dokumentiert werden. Nur so sind sowohl der Kunde als auch Linde selbst für Nachforschungen über den Verbleib des besonders überwachungsbedürftigen Abfalls durch die Aufsichtsbehörden gewappnet. Linde setzt mit dieser Dienstleistung seine Bestrebungen, den Kundennutzen zu mehren, konsequent um.

Wollen Sie Näheres über dieses Thema erfahren oder haben Sie Bedarf an der Entsorgung gefaßter Gase, so wenden Sie sich bitte an Ihr nächstes Linde Vertriebszentrum.

Kontakt

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie unser für Sie zuständiges Kundencenter.

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