Der Gesetzgeber schreibt vor:
Beim Umgang mit brennbaren Gasen müssen Sie laut § 6 BetrSichV Explosionsgefährdungen ermitteln sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes festlegen und durchführen. Sie benötigen kompetente Unterstützung?
Unser Angebot
Wenn Sie mit brennbaren Gasen arbeiten, halten wir für Sie die Gefährdungen durch Explosionen und die entsprechenden Maßnahmen in einem Explosionsschutzdokument gemäß § 6 BetrSichV fest.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihr nächstgelegenes Linde-Vertriebszentrum steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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