Der Gesetzgeber schreibt vor:
Als Arbeitgeber bzw. Betreiber von technischen Anlagen müssen Sie sicherstellen, dass an Ihren technischen Anlagen die wiederkehrenden Prüfungen gemäß §3 und §10 BetrSichV durchgeführt werden. Die Prüfungen müssen entsprechend der BetrSichV durch „befähigte Personen“ durchgeführt und gemäß §11 BetrSichV zu dokumentieren.
Sie benötigen kompetente Unterstützung?
Unser Angebot
Als kompetenter Partner an Ihrer Seite führen wir Ihre Inspektion, Wartung und Instandsetzung gemäß DIN 31051 durch. Unsere Leistung beinhaltet darüber hinaus auch eine Dichtheitsprüfung und eine Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung Ihrer Gasanlage.
Profitieren Sie durch Abschluss eines Wartungsvertrages zusätzlich von unserem 24-Stunden-Service: Wir nehmen Ihre Anlagendaten elektronisch in unser System auf und richten Ihre Notfall-Nummer bei uns ein. Meist kann unser Servicetechniker bei einer Schadensmeldung das Problem bereits über Remote-Zugriff am PC lösen. Andernfalls sind wir spätestens innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihr nächstgelegenes Linde-Vertriebszentrum steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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