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Linde AG
Geschäftsbereich Linde Gas
Marketing Services & Communications
Seitnerstr. 70
82049 Pullach
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0,09 Euro pro Minute aus dem dt. Festnetz | Mobilfunk bis 0,42 Euro pro Minute

Gefährdungsbeurteilung mit LIPROTECT®

Der Gesetzgeber schreibt vor:
Als Arbeitgeber bzw. Betreiber von technischen Anlagen müssen Sie gemäß § 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG, § 7 GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der alle notwendigen Maßnahmen für die Bereitstellung und Benutzung Ihrer Arbeitsmittel - insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen - zu ermitteln sind. Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung sind die Aufführung und Bewertung der von der Anlage ausgehenden Gefährdungspotenziale, die Definition entsprechender Sicherheitsmaßnahmen sowie die Festlegung von Prüffristen.
Handelt es sich um überwachungsbedürftige Anlagen, müssen die Prüffristen in einer gemäß § 15 BetrSichV sicherheitstechnischen Bewertung zusammengefasst werden und anschließend den Behörden auf Verlangen eingereicht werden.
Sie benötigen kompetente Unterstützung?

Unser Angebot
Als Partner an Ihrer Seite stellen wir Ihnen unser umfassendes Know-how rund um das Thema Gase zur Verfügung und bieten Ihnen für Ihre Gaseversorgungsanlage die komplette Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG, § 7 GefStoffV bzw. die sicherheitstechnische Bewertung gemäß § 15 BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihr nächstgelegenes Linde-Vertriebszentrum steht Ihnen gerne zur Verfügung.