Die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/1628 legt neue Emissionsgrenzwerte für Nutzfahrzeuge und Maschinen (sogenannte NRMM – Non-road Mobile Machinery), die abseits von Straßen unterwegs sind, fest. Die neue Emissionsstufe V tritt stufenweise je nach Anwendungsbereich und Motorgröße in Kraft: Die Grenzwerte für die EU-Typengenehmigung neuer Motoren müssen abhängig von der Motorenleistung ab 1. Januar 2018, 2019 oder 2020 erfüllt werden. Für das Inverkehrbringen neuer Motoren wird die Verordnung ab 1. Januar 2019, 2020 oder 2021 scharf geschaltet.
Zum NRMM-Sektor zählen Verbrennungsmotoren (Diesel und Benziner), die in einer Vielzahl verschiedener Maschinen und Geräten installiert sind, die typischerweise offroad verwendet werden. Hierzu gehören z.B. Fahrzeuge aus der Forst- und Landwirtschaft, Baumaschinen, Züge, Binnenfahrschiffe, Quads und elektrische Generatoren.
Was sind die wichtigsten Änderungen der neuen Emissionsstufe V?
Die neue Verordnung hat vier Arten von gasförmigen Schadstoffen und Partikelemissionen im Fokus: Kohlenwasserstoffe (KW), Partikelmasse (PM), Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxide (im Wesentlichen NO und NO2). In Stufe V wurden die Grenzwerte für CO, NOx und PM verschärft sowie zusätzlich ein neuer Grenzwert für die Partikelanzahl (PN) eingeführt. Der Umfang regulierter Motoren wurde in der neuen Stufe V vergrößert, so dass nun vorher nicht betroffene Maschinen und Geräte Abgasgrenzwerte einhalten müssen. Eine weitere wichtige Neuerung in Stufe V betrifft die Einführung des In-Service Monitorings (ISM) mit portablen Emissionsmesssystemen (PEMS), ähnlich zu den Anforderungen, die bereits an straßengebundene Lkws gestellt werden. Somit soll die neue NRMM-Verordnung eine Harmonisierung der Abgasgesetzgebung für Offroad-Fahrzeuge mit der bestehenden Euro 6-Anforderung für Lkws herbeiführen.
Machen Sie sich bereit für Stufe V
Die Verschärfung der Gesetzgebung bedeutet konkret, dass die Motorenhersteller ein geeignetes Abgasnachbehandlungssystem einsetzen müssen, um den Schadstoffausstoß zu verringern. Zudem müssen Emissionen mit größerer Genauigkeit gemessen werden, was signifikante Änderungen der bestehenden Test- und Messmethoden nach sich ziehen wird. Da die Emissionsgrenzwerte sinken, wird der Messbereich zu kleineren Werten verschoben. Somit verschiebt sich auch der Kalibrierpunkt zu geringeren Werten, da in der Nähe vom eigentlichen Messwert kalibriert werden muss. Obwohl in Stufe V teilweise die gleichen chemischen Verbindungen wie in der vorhergehenden Richtlinie 97/68/EC gemessen werden müssen, werden unter Umständen andere Kalibriergase benötigt. Zum einen werden aufgrund der verringerten Abgasgrenzwerte Kalibriergase mit geringeren Konzentrationen der zu bestimmenden Komponente benötigt. Zum anderen müssen Hersteller neue, vorher nicht regulierte chemische Verbindungen nachweisen. Somit werden OEMs zusätzliche Analysengeräte anschaffen müssen, die ggfs. mit Kalibriergasen beaufschlagt werden müssen. Auch die Einführung des In-Service Monitorings mittels PEMS könnte eine große Herausforderung für viele Hersteller darstellen. Mittels PEMS können Schadstoffe im realen Fahrbetrieb ermittelt werden im Gegensatz zu den am Rollenprüfstand gemessenen Emissionen.
Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe zum komplexen NRMM-Stufe V-Regelwerk an
Linde besitzt sowohl die Produkte als auch die Erfahrung, Kunden bei den notwendigen Anpassungen zur Stufe V-Konformität zu unterstützen. Vor allem bieten wir eine Reihe von geeigneten Kalibriergasen mit Stufe V-konformen Reinheiten und Genauigkeiten an. Diese Gase und Mischungen sind zertifiziert und rückführbar um unseren Kunden ein ruhiges Gewissen zu geben. Unser Angebot wird durch die benötigte Hardware z.B. Spezialgase-Armaturen und Versorgungssysteme vervollständigt. Unsere Linde-Experten können Kunden bezüglich der Hardware-Auslegung beraten und den für ihre Anwendung passendsten Gasbehälter empfehlen. Für Labore bieten wir Kalibriergase in 10 l-, 20 l- oder auch 50 l-Zylindern an. Komplettiert wird unser Angebot durch ein vielfältiges Kleinbehälterportfolio. Für In-Service Monitoring empfehlen wir z. B. den tragbaren ECOCYL®-Zylinder.
Überblick über unser Angebot für NRMM-Konformität:
- Hochreine Gase (Stickstoff und synthetische Luft) für Messungen verdünnter Abgase
- 40 % Wasserstoff (H2) in Helium (He)-Mischung für Flammenionisations-Detektoren (FID)
- Kalibriergasmischungen, die auf nationale oder internationale Standards rückgeführt werden können, z.B. Stickstoffmonoxid (NO), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffdioxid (NO2), Methan (CH4) oder Propan (C3H8) in Stickstoff (N2) oder synthetischer Luft.
- Produktzertifizierungen auf Anfrage
- Große Auswahl verschiedener Behältergroßen angefangen vom 1 l-ECOCYL-Zylinder bis zu 50 l-Zylindern
- Reinstgasarmaturen der REDLINE®-Serie inklusive Druckminderer, Panels und Entspannungsstationen, die spezifisch für die Verwendung von Reinstgasen geeignet sind (Aufrechterhaltung der Gasqualität)